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FAQ
Häufig gestelte Fragen
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Wer oder was ist ein Alltagshelfer?Unsere Alltagshelfer bilden das Fundament unserer Arbeit. Sie sind Ihre persönliche Entlastung im Alltag. Sie begleiten Sie zum Einkaufen, zum Arzt oder bei einem Spaziergang an der frischen Luft. Sie haben ein Lieblingskartenspiel? Gerne lernen Sie auch das mit Ihnen für einen Spielenachmittag. Körperliche Aktivierung? Auch dafür können wir sorgen. Sie helfen in der Hauswirtschaft und reinigen alltäglich anfallende Verschmutzungen Ihres Haushalts. Unsere Alltagshelfer sind oft nebenberuflich für Sie da und möchten Ihren Beitrag leisten, Sie sind allerdings keine reinen Putzkräfte. Sie können längerfristig mehrere Aufgaben für Sie übernehmen. Bitte behandeln Sie unsere Alltagshelfer mit der nötigen Wertschätzung, denn wir sind uns ziemlich sicher - Sie tun es auch mit Ihnen.
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Was passiert, wenn mein Alltagshelfer krank oder im Urlaub ist?Wir sind stets in enger Abstimmung mit Ihnen und können im Falle von Urlaub oder Krankheit einen anderen Alltagshelfer zur Unterstützung anbieten. In solchen Fällen werden Sie frühzeitig von ihrem Alltagshelfer informiert.
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An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit kommt der Alltagshelfer zu mir?In der Regel sind unsere Alltagshelfer von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Einsatz. In Ausnahmefällen können Sie aber auch Termine am Wochenende mit Ihrem Alltagshelfer ausmachen.
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Wie finden Terminabsprachen zwischen mir und meinem Alltagshelfer statt?Der Alltagshelfer arbeitet selbstverantwortlich und macht die Termine mit Ihnen persönlich aus. Direkt vor Ort oder ganz unkompliziert am Telefon.
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Was liegt nicht im Aufgabengebiet eines Alltagshelfers?Sicherheit ist uns wichtig. Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen unsere Alltagshelfer nicht auf Leitern steigen oder Sie mit dem eigenen Fahrzeug befördern (die Alltagshelfer können mit Ihnen die Begleitdienste zum Arzt, Klinik, Apotheke usw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi oder wenn Sie fahren möchten durchführen). Unsere Alltagshelfer sind keine reinen Putzkräfte oder Handwerker und dürfen dementsprechend keine handwerklichen Dienste ausführen oder Reinigungen vornehmen die ausserhalb der Norm liegen.
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Sind die Alltagshelfer versichert?Ja, unsere Alltagshelfer sind bei Sachschäden versichert.
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Behalte ich meinen Alltagshelfer oder habe ich einen ständigen Wechsel?Uns ist das Vertrauen zwischen Ihnen und unseren Alltagshelfern wichtig. Aus diesem Grund versuchen wir den Personalwechsel so gering wie möglich für Sie zu halten. Es gibt natürlich immer Ausnahmen. Diese werden aber mit Ihnen vorab kommuniziert.
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Wie viele Stunden darf der Alltagshelfer in diesem Monat zur Unterstützung kommen?Das weiß ihr Alltagshelfer bestens, da er die monatlichen Stunden immer von seinem Teamleiter mitgeteilt bekommt. Die Informationen teilt er gerne zu jeder Zeit mit Ihnen. In der Regel koordinieren wir die Stunden so, dass eine Regelmäßigkeit eintritt, die meist für beide Seiten von Vorteil ist.
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Was muss ich beachten, wenn ich verhindert bin und die vereinbarte Unterstützung nicht wahrnehmen kann?Bitte kontaktieren Sie ihren Alltagshelfer 24 Stunden vorher, um eine Anfahrt zu vermeiden. Ansonsten müssen wir Ihnen leider eine Stunde berechnen.
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Sind alle Alltagshelfer professionell geschult?Um Qualität und fachliche Kompetenz zu gewährleisten, sind unsere Mitarbeiter geschult, versicherungspflichtig, deutschsprachig und haben ein einwandfreies Führungszeugnis.
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Wie bekomme ich eine Haushaltshilfe aufgrund einer Verordnung?Durch die Sozialstation der Krankenhäuser oder bei Ihrer Krankenkasse. In der Regel bewilligt die Kasse 2 x 2 Stunden in der Woche. Wir unterstützen Sie gerne bei den Anträgen!
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Wie schnell kann mir das Home Aid eine Haushaltshilfe im Falle einer Verordnung zur Verfügung stellen?Wir planen mit viel Weitsicht und können in der Regel, direkt nach der Bewilligung der Verordnung, unsere Unterstützung anbieten.
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Wann kann ich die Alltagshilfe in Anspruch nehmen?Innerhalb des Entlastungsbetrags oder aufgrund einer ärztlichen Verordnung (z.B. nach einer OP) und vor bzw. während der Schwangerschaft.
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Kann mich das Home Aid unterstützen auch wenn ich keinen Pflegegrad habe?Ja, wir können Sie auch ohne einen Pflegegrad unterstützen. Gerne ermitteln wir mit Ihnen zusammen ihren Bedarf an Unterstützung und lassen Ihnen ein individuelles Angebot zukommen.
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Ich habe einen Pflegegradantrag gestellt und warte noch auf Rückmeldung vom MDK, kann mich das Home Aid trotzdem schon unterstützen?Ja, wir können Sie auch schon in der Zeit vor der Rückmeldung des MDKs unterstützen. Mit Erhalt des Pflegegrads wechseln wir dann von ihrer privaten Zahlung zur Pflegekasse und sorgen für eine zukünftig kostenfreie Abwicklung für Sie.
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Wann kann ich die Kurzzeitpflege nutzen?Wenn die Mittel aus der Verhinderungspflege (VHP) ausgeschöpft sind, können Sie zusätzlich 50 % (806,- €) der Kurzzeitpflege nutzen. Diese sind zusätzliche Stunden für Ihre Entlastung im Alltag.
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Muss ich Kurzzeitpflege extra beantragen?Bei den meisten Kassen wird es mit der Verhinderungspflege beantragt.
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Kann die Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?Ja, gerne helfen wir Ihnen auch nur an gewissen Tagen und Stunden in der Woche, wenn Ihre Pflegeperson verhindert sein sollte.
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Wer kann die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?Jeder der seit mindestens 6 Monaten einen Pflegegrad 2-5 besitzt und die bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson verhindert ist.
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Wie beantrage ich die Verhinderungspflege?Sie können entweder bei ihrer Pflegekasse anrufen mit der Bitte Ihnen den Antrag auf Verhinderungspflege per Post zukommen lassen, oder sie finden diesen Antrag auch auf den Internetseiten der jeweiligen Pflegekasse und können diesen selber zu Hause ausdrucken.
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Wann habe ich Anspruch auf den Entlastungsbetrag?Ab einem bestehenden Pflegegrad (unabhängig welcher).
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Wie hoch ist mein Entlastungsbetrag?Sie haben die Möglichkeit direkt bei der Pflegekasse anzurufen und Ihr aktuelles Guthaben zu erfragen oder Sie kontaktieren Ihren zuständigen Teamleiter. Dieser wird Ihnen schnellstmöglich eine Auskunft geben.
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Entstehen Kosten bei der Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags?Nein, die Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 125€/Monat für Sie. Gesetzlich ist dies geregelt durch § 45b SGB XI.
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